Informationen & Formulare

Arbeitszeit

Änderung der Arbeitszeit

Antrag auf Änderung der Arbeitszeit

Das digitale Formular geht immer über den Tisch Ihrer Amtsleitung.  Um zügig genehmigen zu können, bitten wir Sie, bereits bei der Antragstellung folgende Punkte zu beachten:
 
- Dienstliche Belange des Amtes haben Vorrang und sollten bei der Planung berücksichtigt werden. Weiter wird abgefragt, ob Stellenanteile im Amt vorhanden sind.
- Die beantragte Änderung sollte nachhaltig sein und in der Regel für mindestens sechs Monate beantragt werden.
- Bitte beachten Sie, dass der Antrag nicht zum Abbau von (nicht explizit angeordneten) Überstunden genutzt werden kann.
 
Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Personal und Organisation, Abteilung Personalservice.

Arbeitsunfähigkeit/Krankheit

Krankmeldung
Bitte informieren Sie unverzüglich Ihr Verwaltungssekretariat bzw. die in Ihrem Amt hierfür zuständige Stelle über Ihre Arbeitsunfähigkeit sowie die voraussichtliche Dauer.
 
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
Sind Sie länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig, müssen Sie spätestens am darauf folgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorlegen.
Gesetzlich Versicherte: Die Übermittlung der AU-Bescheinigung erfolgt elektronisch durch die Arztpraxis (eAU) oder weiterhin in Papierform (dies bitte der zuständigen Stelle mitteilen).
Privat Versicherte: Sie erhalten weiterhin eine AU-Bescheinigung in Papierform, die Sie bitte umgehend an uns weiterleiten.
 
Krank im Urlaub
Erkranken Sie während Ihres Urlaubs und sind dadurch arbeitsunfähig, werden diese Tage nicht auf Ihren Urlaub angerechnet. Für eine Gutschrift der Urlaubstage gelten folgende Voraussetzungen:
- Unverzügliche Meldung der Arbeitsunfähigkeit
- Vorlage einer AU-Bescheinigung – Urlaubstage werden nur dann gutgeschrieben, wenn für die betreffenden Tage eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird.
 
Wichtig: Diese Regelung gilt nicht für Gleitzeit- und Regenerationstage. Stunden oder Regenerationstage werden auch nach Vorlage einer AU-Bescheinigung nicht gutgeschrieben. 
 
Eingabe im Zeiterfassungssystem:
Die Erfassung Ihrer Fehlzeiten erfolgt schnellstmöglich, in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Eingang Ihrer Gesundmeldung bei Amt 11, durch die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Zeiterfassung. Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitungszeit in Fällen, in denen die eAU abgerufen werden muss, auf bis zu 14 Tage verzögern kann.