Job-Ticket

Auszubildende

Ab dem 01.02.2018 können die Auszubildenden des Landratsamtes Waldshut ein bezuschusstes WTTicket für Schüler und Auszubildende des WTV (Waldshuter Tarifverbundes) nutzen.

Ein Bezugsrecht für das WTTicket für Schüler und Auszubildende begründet sich auf ein bestehendes Ausbildungsverhältnis mit dem Landratsamt Waldshut. Der Abgleich der Bezugsberechtigten erfolgt jährlich im Juni für das folgende Ausbildungsjahr. Das WTTicket für Schüler und Auszubildende ist eine Jahresfahrkarte. Sie gilt vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres. Im Gegensatz zum wtJOBTicket muss das WTTicket für Schüler und Auszubildende daher jährlich zum 01.07. für das darauffolgende Schuljahr neu über das Landratsamt Waldshut bestellt werden.

Mit dem WTTicket für Schüler und Auszubildende können die Auszubildenden die Vorteile der „Fantastischen 5“ (Zusammenschluss von fünf Verkehrsverbünden: Landkreise Offenburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach, Waldshut-Tiengen, Schwarzwald-Baar und der Stadtkreis Freiburg) nutzen:

  • freie Fahrt von Montag bis Freitag ab 14:00 Uhr durch alle Tarifzonen der „Fantastischen 5“
  • freie Fahrt in den Ferien sowie an den Wochenenden und an allen Feiertagen rund um die Uhr durch alle Tarifzonen der „Fantastischen 5“.

Bestellung des WTTickets für Schüler und Auszubildende:
Der Bestellschein für das WTTicket für Schüler und Auszubildende ist ausgefüllt bis spätestens zum 10. des Vormonats beim Haupt- und Personalamt, Abteilung Zentrale Verwaltung, abzugeben. Von dort wird dieser an den WTV zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Ihre Jahresfahrkarte wird Ihnen direkt vom WTV zugeschickt.

Sollten Sie bereits ein wtJOBTicket beziehen, ist dieses zu kündigen. Der WTVerklärt sich bereit, bestehende Jahresabonnements von Auszubildenden des Landratsamtes Waldshut für den Bezug des wtJOBTickets kostenfrei in ein Jahresabonnement für das WTTicket für Schüler und Auszubildende umzuwandeln.

Bitte lesen Sie hinsichtlich der Erhebung und Weitergabe der Daten unsere Datenschutzhinweise (siehe 3. Seite des Bestellscheins).

Bezahlung des WTTickets für Schüler und Auszubildende:
Die Bezahlung des WTTickets für Schüler und Auszubildende erfolgt durch eine monatliche Abbuchung seitens des WTV von Ihrem Konto. Den Zuschuss in Höhe von 25,00 EUR/Monat erhalten Sie über die Lohnabrechnung.

Hinweis zur steuerlichen Behandlung des Zuschusses zum wtJOBTickets:
Seit 2019 sind Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum Arbeitslohn zu den Aufwendungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt geleistet werden nach § 3 Nummer 15 EStG steuerfrei. Der steuerfreie Sachbezug in Höhe von 25,00 EUR ist laut § 4 Abs. 2 Nr. 4 LStDV grundsätzlich gesondert in der Lohnabrechnung aufzuzeichnen. Ferner ist er laut § 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 EStG in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Bitte beachten Sie, dass die steuerfreien Leistungen im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung auf Ihre Entfernungspauschale angerechnet werden. Ihr Werbungskostenabzug wird entsprechend gemindert.