Informationen & Formulare
Job-Ticket
Seit Januar 2014 bietet das Landratsamt Waldshut ein bezuschusstes WTJOBTicket für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Durch den Zuschuss in Höhe von 25 Euro pro Monat fahren Sie mit dem WTJOBTicket kostengünstig und klimaschonend von und zur Arbeit. Damit Sie auch abseits der Arbeitswege umweltschonend mobil sind beinhaltet das WTJOBTicket attraktive Zusatzleistungen: An Wochenenden und Feiertagen kann jeweils ein Erwachsener und bis zu vier Kinder (bis zum 15. Geburtstag) oder alle eigenen kostenfrei mitgenommen werden. Darüber hinaus besitzen alle Abo Fahrkarten in diesen Zeiträumen Netzgültigkeit.
Ab 1. Mai 2023 startet das deutschlandweit gültige Deutschland-Ticket. Dieses wird auch als Jobticket angeboten (D-Ticket als Jobticket). Das D-Ticket als Jobticket gilt deutschlandweit im Nahverkehr, ist nicht übertragbar und beinhaltet keine Mitnahmeregelung.
Künftig können Sie sich zwischen dem „bisherigen“ WTJOBTicket oder dem „neuen“ D-Ticket als Jobticket entscheiden.
Für die jeweiligen Ausführungen des Jobtickets fallen ab 2026 folgende Kosten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises an:
Bezahlung des WTJOBTickets und D-Tickets als Jobticket:
Die Bezahlung des WTJOBTickets und des D-Tickets als Jobticket erfolgt durch eine monatliche Abbuchung seitens des WTV von Ihrem Konto. Den Zuschuss in Höhe von 25,00 EUR/Monat erhalten Sie über die Lohnabrechnung.
Bestellung des WTJOBTickets und D-Tickets als Jobticket:
Der Bestellschein für das WTJOBTicket und D-Ticket als Jobticket ist ausgefüllt bis spätestens zum 20. des Vormonats beim Amt für Personal und Organisation, Abteilung Personalservice, abzugeben. Von dort wird dieser an den WTV zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Ihre Fahrkarte wird Ihnen direkt vom WTV zugeschickt.
Bitte lesen Sie hinsichtlich der Erhebung und Weitergabe der Daten unsere Datenschutzhinweise (siehe 3. Seite des Bestellscheins).
Kündigung des WTJOBTickets und D-Tickets als Jobticket:
Kündigungen des WTJOBTickets und D-Tickets als Jobticket sind dem Amt für Personal und Organisation, Abteilung Personalservice, unter Verwendung des Kündigungsformulars mitzuteilen.
Die Kündigung muss dabei bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen. Das D-Ticket als Jobticket gilt im Falle einer Kündigung bis Betriebsschluss nach dem Ende des letzten Tages dieses Kalendermonats, längstens jedoch bis 3.00 Uhr des Folgetags.
Bitte lesen Sie hinsichtlich der Erhebung und Weitergabe der Daten unsere Datenschutzhinweise (siehe 3. Seite des Bestellscheins).
Hinweis zur steuerlichen Behandlung des Zuschusses zum WTJOBTicket:
Seit 2019 sind Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum Arbeitslohn zu den Aufwendungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt geleistet werden, nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei. Der steuerfreie Sachbezug in Höhe von 25,00 EUR ist laut § 4 Abs. 2 Nr. 4 LStDV grundsätzlich gesondert in der Lohnabrechnung aufzuzeichnen. Ferner ist er laut § 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 EStG in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Bitte beachten Sie, dass die steuerfreien Leistungen im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung auf Ihre Entfernungspauschale angerechnet werden. Ihr Werbungskostenabzug wird entsprechend gemindert.
