Informationen & Formulare

Parkplatz

Das Landratsamt hat nur eine begrenzte Anzahl an Parkmöglichkeiten für seine Mitarbeitenden, weshalb das Vergabeverfahren über einen Antrag auf Parkberechtigung erfolgen muss. Sollten Sie einen Stellplatz benötigen, füllen Sie bitte den Antrag aus und senden Sie diesen an den Kontakt des Amtes für Personal und Organisation.

Anhand einer Wertzahl werden dann frei werdende Parkflächen vergeben. Das genaue Verfahren und für welche Parkflächen dies gilt entnehmen Sie bitte der Stellplatz- und Benutzungsordnung und dem Antragsformular. In der Benutzungsordnung finden Sie auch Vorgaben zur Nutzung der Stellplätze in der Tiefgarage in der Kaiserstraße 110. Zur Benutzung unserer Stellplätze möchten wir Sie hier insbesondere auf folgende Punkte aufmerksam machen:

  • Die mit einem X gekennzeichneten Parkflächen in der Tiefgarage in der Kaiserstraße 110 sind keine gesperrten Flächen. Sie entsprechen lediglich nicht der aktuellen DIN-Norm – sie werden von uns aber als Parkplätze gezählt. Es wäre wünschenswert, wenn Fahrer von Kleinwagen diese Flächen bevorzugen würden. Daneben bitten wir darum, dass Sie beim Parken auf angrenzenden Flächen berücksichtigen, dass dieses Flächen auch Parkraum sind.
  • Haftung: Der Landkreis übernimmt grundsätzlich keine Haftung für Diebstahl von oder aus Fahrzeugen sowie für Beschädigungen. Die Benutzung der Stellplatzareale erfolgt auf eigenes Risiko.
  • Für Fahrräder gibt es beim Verwaltungsgebäude in der Kaiserstraße 110 zum einen den Abstellbereich beim Rondell oder eine reservierte Fläche (Box) im ersten Parkdeck der Tiefgarage.
  • Motorräder und Motorroller können eingeschränkt ebenfalls in der Tiefgarage in der Kaiserstraße 110 abgestellt werden. Allerdings nicht auf den ausgewiesenen Parkflächen sondern – sofern Platz – in Nischen bspw. im Bereich der Auf- und Abfahrten in U2 und U4. Die Parkplätze sind ausschließlich den zahlenden Nutzern vorbehalten.
  • Das Parken im Außenbereich auf nicht als Parkplätze ausgewiesenen Flächen ist untersagt.

Alternativ gibt es noch den öffentlichen Parkplatz beim Chilbiplatz.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine Parkplätze des Landratsamtes erhalten (können), empfehlen wir die Nutzung des ÖPNV mit dem vom Landratsamt bezuschussten Job-Ticket.

Kontakt

Amt für Personal und Organisation

Mario Hügel
Telefon: 86 - 1136
E-Mail Schreiben