Informationen & Formulare
Wettbewerbsregister
Seit dem 01.06.2022 sind Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB in Vergabeverfahren ab Erreichen der in § 6 WRegG näher bestimmten Auftragswerte zur Abfrage des Wettbewerbsregisters verpflichtet. Für das Landratsamt Waldshut wurde für mehrere Personen Zugänge zur Registerabfrage eingerichtet. Aufgrund der eher komplexen technischen und mit Kosten verbundenen Voraussetzungen ist vorgesehen, dass diese Personen auch stellvertretend für andere Ämter Registerabfragen durchführen können. Bitte wenden Sie sich für Registerabfragen mit Angabe der im Bild ersichtlichen Pflichtinformationen bei einer der folgenden Personen:
Eiche, Beate (Amt 24) E-Mail schreiben
Fischer, Alexander (Amt 11) E-Mail schreiben
Fischer, Andreas (Amt 41) E-Mail schreiben
Spedt, Annette (Amt 13) E-Mail schreiben
Zukünftig: Mutter, Martina (Amt 54) E-Mail schreiben
Je nach angefragten Registergericht variieren die Antwortzeiten der Registerabfrage zwischen wenigen Minuten und mehreren Tagen. Bitte planen Sie daher einen entsprechenden zeitlichen Puffer in Ihre Planungen ein.
Bestimmungen:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__99.html)
https://www.gesetze-im-internet.de/wregg/__6.html
