Informationen & Formulare
Reisekosten
Reisekosten können beim Amt für Personal und Organisation eingereicht werden.
Für die Abrechnung haben wir die Excel-Datei erneuert und benutzerfreundlicher gestaltet. Ab sofort kann das neue Formular „2024-12-02 Reisekostenantrag mit Schutz.xlsx“ benutzt werden. Aufgrund des Jahresende werden wir Anträge mit den bisherigen Formular ebenfalls bearbeiten.
Ab 01.04.2025 ist das neue Formular zu verwenden.
Aufgrund Erfahrungen mit den Abrechnungen möchten wir auf folgende Sachverhalte besonders hinweisen:
- Ausschlussfrist
Die Vorschrift bestimmt, dass die Reisekostenvergütung innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten bei der zuständigen Abrechnungsstelle schriftlich zu beantragen ist.
Nach Ablauf der Ausschlussfrist von 6 Monaten erlischt der Anspruch auf die Reisekostenvergütung kraft Gesetzes. Eine Fristverlängerung ist – auch bei unverschuldeter Fristversäumnis – nach dem Wesen einer Ausschlussfrist ausgeschlossen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Reisekostenabrechnung beim Amt für Personal und Organisation. - Unterschrift
Wir bitten Sie daher, Ihre Reisekostenabrechnungen rechtzeitig zu fertigen und dem Amt für Personal und Organisation mit der Unterschrift der/des Vorgesetzten fristgerecht zuzuleiten. - Privat – KFZ
Bei Benutzung eines Privat-PKWs für Dienstfahrten können alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens den erhöhten Kilometersatz von 35 Cent abrechnen. Im Zuge der Vereinheitlichung der Kilometersätze entfällt die Zulassung des Privat-PKW zum Dienstverkehr ebenso die Angabe zum Wechsel bzw. zusätzlichen Privat-PKW. - Fahrtenbuch
Leider müssen wir auch immer wieder feststellen, dass das Fahrtenbuch nicht immer richtig geführt wird. Ein Fahrtenbuch soll die Zuordnung von Fahrten zur betrieblichen und beruflichen Sphäre darstellen und ermöglichen. Es muss laufend geführt werden und die berufliche Veranlassung plausibel erscheinen lassen und ggf. eine stichprobenartige Nachprüfung ermöglichen.
Ein Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Es muss die Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstandes vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergeben.
Angaben im Fahrtenbuch
Das Fahrtenbuch muss mindestens folgende Angaben enthalten (vgl. R 8.1 Absatz 9 Nr. 2 Satz 3 LStR 2):
- Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen beruflich veranlassten Fahrt,
Reiseziel, Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner - Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben
- Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genügt jeweils ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch


