Arbeitsumfeld
Chancengleichheit
Die Gleichstellungsarbeit stellt keinen isolierten Fachbereich dar, sondern muss durchgängiges Leitprinzip in allen Themenbereichen, Konzeptionen, Programmen, Projekten, Dienstanweisungen und Ämtern sein und somit als Querschnittsaufgabe wahrgenommen werden.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist dabei Impulsgeberin. Es werden stets neue Themenbereiche aufgegriffen und das Arbeitsumfeld bzw. die Öffentlichkeit darüber informiert und dafür sensibilisiert.
Die Gleichstellungsarbeit im Landkreis Waldshut gliedert sich auf in externe und interne Aufgaben.
Eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben finden Sie im Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten:
Eine Aktion des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ www.hilfetelefon.de macht auf ein Angebot in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache aufmerksam. Es sollen damit besonders jene erreicht werden, die aufgrund von besonderen Bedürfnissen einen erschwerten Zugang zu Hilfs- und Beratungsangeboten haben:
Frauen mit Hör-Behinderung erleben mehr als 3 Mal so oft Gewalt wie andere Frauen. Diese Frauen brauchen besondere Hilfen. Deshalb gibt es Beratung in Deutscher Gebärdensprache und in Gebärden-Schriftsprache:
www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung/beratung-in-gebaerdensprache.html
Auch wird Beratung in Leichter Sprache angeboten: Die Beraterinnen sind darin geübt, Menschen mit Lernschwierigkeiten zu unterstützen, ihr Anliegen zu äußern. Sie achten darauf, dass sie einfache Sätze formulieren, keine Fremdwörter benutzen und das Gesagte mehrfach wiederholen. Informationen in Leichter Sprache finden Sie auf:
www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung/leichte-sprache.html
Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, diese Angebote zu unterstützen, genau hinzuschauen und an bedürftige Mitmenschen sinnvolle und nötige Informationen weiterzuleiten.
Broschüren
Minijobs erscheinen zunächst unkompliziert, doch es gibt viele Regelungen, die beachtet werden müssen. In vielen Fällen ist ein Minijob nicht empfehlenswert, besonders, wenn keine anderen eigenen Einkünfte vorhanden sind. Altersarmut ist vorprogrammiert, wenn man über einen längeren Zeitraum nur einen Minijob ausübt. Für Studierende, Rentnerinnen und Rentner kann der Minijob aber durchaus sinnvoll sein. Eine neue Broschüre der Kommunalen Stelle für Gleichstellung informiert
über Rechte und Pflichten im Minijob. Im Anhang dieser Broschüre finden sich viele nützliche Adressen.
Die Broschüre „Was Sie über Eherecht und Eheverträge wissen sollten“ der Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Stellen für Gleichstellung Baden-Württemberg wurde überarbeitet. Hier finden sich Infos zu Themen wie Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, internationale
Ehen, gleichgeschlechtliche Paare, der islamische Ehevertrag, Lebenspartnerschaft, Trennungs- und Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich und vieles mehr.
Beide Broschüren sind in Printform erhältlich bei der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Waldshut, tel.: 07751/86-4020, Mail: anette.klaas@landkreis-waldshut.de.
Ein digitalisierter Wegweiser für Alleinerziehende mit vielen nützlichen Daten und Fakten regional und überregional zu persönlichen und finanziellen Hilfen ist aktualisiert unter www.alleinerziehend-wt.de einsehbar.
