Arbeitsumfeld

Regelungen

In diesem Bereich finden Sie alle Dienstanweisungen, Satzungen und Regelungen, die gesamthaft für das Haus gelten bzw. in mehreren Ämtern Anwendung finden. Einzeldelegationen bzw. Spezialregelungen in den Fachämtern, sind dort über geltende Dienstanweisungen und Regelungen amtsintern festzulegen und in geeigneter Weise bekannt zu geben.

Abstimmungsprozess bei Dienstvereinbarungen
 
Im Landratsamt gibt es viele Regelungen und organisatorische Maßnahmen, die Sie in Ihrem Arbeitsalltag begleiten, anleiten und unterstützen sollen. Die Schwierigkeit besteht darin, die vielen unterschiedlichen Bedürfnisse der Beschäftigten mit den Regelungserfordernissen des Arbeitgebers in Einklang zu bringen. Ein wichtiges Instrument bildet in diesem Zusammenhang die Dienstvereinbarung. Eine Dienstvereinbarung ist ein zwischen Arbeitgeber und Personalrat geschlossener Vertrag, mit dem Ziel die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber, Personalrat und Beschäftigten zu regeln. Um möglichst alle Interessen und Belange in einer Dienstvereinbarung abdecken zu können, ist ein definierter Abstimmungsprozess unabdingbar. Gerne möchten wir Ihnen einen Einblick verschaffen, wie sich dieser Prozess im Landratsamt gestaltet. Diesen können Sie angeführtem Schema entnehmen.

Die bildliche Darstellung soll veranschaulichen, dass teilweise mehrere Schleifen gezogen werden müssen, bis die finale Vereinbarung durch Personalrat sowie Landrat unterzeichnet und im Anschluss bekannt gegeben werden kann. Die Entstehung von Dienstvereinbarungen ist ein Prozess, welcher – je nach Regelungs- und Beteiligungsumfang – mehr oder weniger Zeit in Anspruch nimmt. Das stete Bemühen, für alle Seiten eine zufriedenstellende Lösung zu erzielen steht dabei im Vordergrund.

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