Dienstvereinbarungen

Arbeitszeitflexibilisierung

Die Flexibilisierung der Arbeitszeit soll dazu beitragen, den Service gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises (Kunden) wirtschaftlich und effizient zu erbringen und die Eigenverantwortlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern sowie die Vereinbarkeit von beruflichen und privaten Zielen im Rahmen der hier aufgeführten Regelungen unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen und tariflichen Vorschriften zu erleichtern.
Die Steuerung der Arbeitszeit erfolgt im Arbeitsteam und orientiert sich am Kundenbedarf sowie an einem wirtschaftlichen Arbeitseinsatz.
Im Rahmen der Arbeitszeitflexibilisierung wurden zudem Serviceziele des Dezernates 1 für die Dienstleistung der Querschnittsämter vereinbart. Hier werden telefonische Erreichbarkeit, Reaktionszeiten sowie Eigeninitiativen geregelt.

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