Regelungen
Dienstordnung
Die Dienstordnung gilt für alle Beschäftigten im Landratsamt Waldshut sowie seiner Außenstellen und den Eigenbetrieben Abfallwirtschaft und Pflege und bildet die Grundlage für den ordnungsgemäßen Ablauf des Dienstbetriebs. Sie soll dazu beitragen, dass sich die Verwaltungstätigkeit an einheitlichen Grundsätzen orientiert, effektiv, wirtschaftlich und bürgernah ist. Damit leisten wir unseren Anteil an einem attraktiven und lebenswerten Landkreis.
Anlagen zur Dienstordnung
