Dienstanweisungen
Datenschutz
Zweck der „Dienstanweisung Datenschutz“ ist es, die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Landratsamt zu gewährleisten. Sie trifft insbesondere Feststellungen zu Verantwortlichkeit und Zuständigkeit sowie zum Umgang mit personenbezogenen Daten und zur internen Ablauforganisation. Dies betrifft insbesondere die Zusammenarbeit mit dem/der Datenschutzbeauftragten, den Umgang mit Auskunftsersuchen, den Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen, die Datenschutzfolgenabschätzung, das Verarbeitungsverzeichnis und die Meldung von Datenpannen.
