Satzungen
Hauptsatzung
Die Hauptsatzung des Landkreises Waldshut regelt die Bildung und Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse, die allgemeinen Zuständigkeiten der beschließenden Ausschüsse, den Geschäftskreis und die Einzelzuständigkeiten der beschließenden Ausschüsse. Sowie die Zuständigkeit des Landrats.
Die Zuständigkeiten unterhalb derer des Landrats werden in der Zuständigkeitsanordnung geregelt.
Die Hauptsatzung finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem LINK.