Dienstvereinbarungen
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wird die Ressource „Arbeit“ immer knapper und daher auch wertvoller. Das Landratsamt ist daher bemüht, das Wohlbefinden, die Gesundheit sowie die Arbeitskraft seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu erhalten und setzt hierzu neben dem BEM das Gesundheitsmanagement sowie den Arbeitsschutz/die Arbeitssicherheit als weitere Maßnahmen ein.
Mit dem BEM soll die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder hergestellt werden und möglichst dauerhaft erhalten bleiben. Ebenso soll mit dem BEM der Eintritt einer Schwerbehinderung sowie ein möglicher Verlust des Arbeitsplatzes verhindert werden.
