Dienstvereinbarungen
Suchtprävention
Suchtprävention und Suchthilfe sind beim Landratsamt Waldshut im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) als Teil der gesundheitsorientierten Führung zu verstehen. Die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (Pflichten des Arbeitgebers und der Mitarbeitenden) sowie des Gesundheitsschutzes sind uns ein wichtiges Anliegen.
Sucht ist eine Abhängigkeitserkrankung, die Menschen aller Bevölkerungsschichten betrifft und in allen beruflichen Bereichen sowie Hierarchieebenen der Arbeitswelt auftreten kann. Neben der Prävention spielt bei Auffälligkeiten eine frühzeitige und konsequente Intervention am Arbeitsplatz eine zentrale Rolle. Sie trägt zur Vorbeugung bzw. zur konstruktiven Lösung von Suchtproblemen bei.
Mit der Dienstvereinbarung wird ebenso co-abhängigem Verhalten begegnet. Gefährdete Kolleginnen und Kollegen zu schützen, indem weggeschaut und das Verhalten toleriert wird, vergrößert die Gefährdung, verfestigt Suchterkrankungen und verhindert, dass adäquate Hilfe rechtzeitig geleistet werden kann. Frühzeitiges Ansprechen der Betroffenen und die Unterstützung bei der Suche nach fachkundigen Hilfsmöglichkeiten sind deshalb erste Schritte.
Alle Beschäftigtenwerden grundsätzlich aufgefordert, während der Arbeitszeit wahrgenommene Auffälligkeiten, die mit Suchtverhalten zusammenhängen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten anzusprechen bzw. die jeweiligen Vorgesetzten oder ein Mitglied des Personalrates zu informieren. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, sich Rat bei der Fachstelle Sucht des Baden-Württembergischen Landesverbands für Prävention und Rehabilitation gGmbH (bwlv) in Waldshut einzuholen. Die Betroffenen sollen frühzeitig auf die Möglichkeit externer Unterstützung hingewiesen werden.
Vorgesetzte übernehmen mit ihrer Aufgabe eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten, das schließt bei suchtgefährdeten bzw. suchtabhängigen Beschäftigten eine frühzeitige und konsequente Unterstützung zur eigenverantwortlichen Änderung ihrer problematischen Verhaltensmuster mit ein. Als praktische Hilfestellung wird in dieser Dienstvereinbarung ein Interventionsleitfaden festgelegt und zur Verfügung gestellt.
