Umgang mit Reichsbürgern/Selbstverwaltern

Allgemeine Informationen:

Verfahrensschritte innerhalb des Landratsamtes

1. Fachamt: Zuordnung einer Person als Reichsbürger/Selbstverwalter anhand og. allgemeiner Informationen (sh. auch S. 29 Handreichung. Dort werden Indikatoren für eine Milieuzugehörigkeit genannt).

2. Fachamt: Meldung eines Reichsbürgers/Selbstverwalters mit folgendem Formular an das Amt 21 per Mail an ordnungsamt@landkreis-waldshut.de

Der Sachverhalt in dem Meldeformular kann relativ kurz gehalten werden. Es sollte jedoch erkennbar sein, aus welchen Gründen Sie eine Reichsbürgereigenschaft vermuten. Wichtig ist ferner, dass Sie dem Ordnungsamt die der Meldung zugrunde liegenden Unterlagen / Schreiben zukommen lassen.

Das Ordnungsamt leitet die Informationen an das Landesamt für Verfassungsschutz weiter.

3. Fachamt: Gleichzeitige Prüfung, ob im weiteren Verfahrensverlauf eine mögliche Vollstreckung/Beitreibung seitens des Amtes 12 absehbar ist und hierzu die Übermittlung der Reichsbürgereigenschaft erforderlich erscheint. Dies ist vor allem dann anzunehmen, wenn es im vorangegangenen Verwaltungsverfahren Hinweise gab, dass im Vollstreckungsfall mit Widerstand zu rechnen ist. Sofern dies zutrifft, informieren Sie bitte kurzfristig zum Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen in der Innen- und Außenvollstreckung auch an das Amt 12 (Vollstreckung) bzw. Herrn Philipp Wendt per Mail

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