Informationen & Formulare

Nutzung von Dienstfahrzeugen

Ansprechpersonen

Für allgemeine Anfragen und Unfall- bzw. Schadensmeldungen wenden Sie sich bitte an:

Fuhrparkmanagement / Fahrzeugverwaltung
Hannes Huber
Durchwahl: 1139
E-Mail: Hannes.Huber@landkreis-waldshut.de

Auslandsfahrten

Auslandsfahrten mit Dienstfahrzeugen in sogenannte „übliche Länder“ (z.B. Schweiz, Österreich, Frankreich) sind grundsätzlich zulässig. Vor Antritt einer Auslandsfahrt sind die spezifischen Verkehrsregeln und gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes (z.B. Maut, Umweltplaketten, Pflichtausstattung) eigenverantwortlich zu prüfen und zu beachten.
 
Besonderheiten bei Fahrten in die Schweiz:
Vignette: Bei der Buchung ist darauf zu achten, ob das gewählte Dienstfahrzeug über eine Schweizer Vignette verfügt. Dieses Merkmal ist im Buchungssystem hinterlegt.

Personen mit Wohnsitz in der Schweiz:
Für Mitarbeitende mit Wohnsitz in der Schweiz gelten besondere zollrechtliche Bestimmungen. Um eine Verzollung des Dienstfahrzeugs zu vermeiden, haben diese eigenverantwortlich die "Zollbewilligung 15.30" bei der Eidgenössischen Zollverwaltung zu beantragen. Erst nach Erhalt dieser Bewilligung darf das Dienstfahrzeug unverzollt für dienstliche Fahrten in der Schweiz genutzt werden. Weiterführende Informationen sind auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung verfügbar.
Mitarbeitende mit Wohnsitz außerhalb der Schweiz: Für Mitarbeitende mit Wohnsitz in Deutschland, Frankreich oder anderen Drittländern ist die problemlose Einreise mit Dienstfahrzeugen des Landratsamtes in die Schweiz möglich.

Buchung/Reservierung

Die Buchung bzw. Reservierung eines Dienstfahrzeuges erfolgt über das Buchungssystem Belos. Eine Anleitung hierzu finden Sie hier.

Carsharing naturenergie

Neben den Fahrzeugen des Fuhrparkes kann auch das vor dem Hauptgebäude Kaiserstr. 110 stationierte E-Fahrzeug unseres Carsharing-Anbieters naturenergie genutzt werden. Für die Nutzung des Angebots ist eine persönliche Registrierung notwendig.
 
So funktioniert die Registrierung: Bitte füllen Sie das beigefügte Formular aus und senden Sie es über die entsprechende Schaltfläche an die Abteilung Zentrale Dienste. Sobald Ihre Daten erfasst wurden, erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten per E-Mail.
 
Buchung und Fahrzeugzugang: Die Buchung und das Öffnen der Carsharing-Fahrzeuge erfolgen komfortabel über die naturenergie sharing App auf Ihrem Smartphone. Sollten Sie die App nicht auf Ihrem privaten Smartphone nutzen wollen, stellen wir Ihnen gerne eine Zugangskarte zur Verfügung. Die Bereitstellung dieser Karte ist für Sie kostenfrei. Da uns jedoch bei der Beschaffung der Karten Kosten entstehen, behalten wir uns vor, bei Verlust oder Beschädigung der Karte eine entsprechende Gebühr in Rechnung zu stellen.

Anleitungen bzw. weitere Informationen rund um die Nutzung finden Sie hier.

E-Fahrzeuge

Meldung von Mängeln und Schäden

Jeder festgestellte Mangel oder Defekt am Fahrzeug (z.B. Warnleuchten, ungewöhnliche Geräusche, Beschädigungen, leere Batterie) ist unverzüglich bei der Infothek zu melden. Eine eigenmächtige Behebung von Mängeln oder das Verschweigen von Schäden ist zu unterlassen. Werkstatttermine werden ausschließlich durch die Abteilung Zentrale Dienste koordiniert.

Mitnahme von Privatpersonen in Dienstfahrzeugen

Grundsätzlich sind alle berechtigten Fahrzeuginsassen im Falle eines Unfalls über die Kfz-Versicherung unfallversichert. Beschäftigte/Beamte des Landratsamtes sind darüber hinaus noch zusätzlich über die UKBW/KVBW unfallversichert. Sofern die Mitnahme von Dritten dienstliche Gründe hat ist das Mitnehmen dieser Personen in Dienstfahrzeugen gestattet. Die Mitnahme von Dritten ohne dienstlichen Zusammenhang ist nicht gestattet (beispielsweise von Anhaltern oder Bekannten auf dem Heimweg von einer Dienstreise).

Nutzung, Fahrverhalten und Sorgfaltspflicht

- Die Dienstfahrzeuge dürfen ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt werden. Privatfahrten sind strengstens untersagt.
- Die Nutzung von Dienstfahrzeugen ist ausschließlich Mitarbeitenden gestattet, die im Besitz eines gültigen Führerscheins für die entsprechende Fahrzeugklasse sind.
- Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) und aller geltenden Verkehrsregeln ist zwingend.
- Das Anlegen von Sicherheitsgurten ist für alle Insassen verpflichtend. Kinder sind in geeigneten Kindersitzen zu sichern.
- Alkohol- und Drogenkonsum vor oder während der Fahrt ist strengstens verboten.
- Bei Verstößen gegen die StVO (z.B. Bußgelder, Strafzettel) ist der Fahrer persönlich haftbar und hat die anfallenden Kosten zu tragen.
- Dienstfahrzeuge sind schonend und pfleglich zu behandeln.
- Das Rauchen im Dienstfahrzeug ist verboten.
- Der Transport von Tieren ist nur in geeigneten Transportboxen und nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Fuhrparkmanagements gestattet.
- Ladungen sind stets ordnungsgemäß zu sichern; das Überladen des Fahrzeugs ist untersagt.

Tanken

Zum Tanken ist die DKV-Tankkarte zu verwenden welche sich im Handschuhfach des Fahrzeuges befindet. Den PIN finden Sie auf dem Merkblatt Dienstfahrzeuge im Handschuhfach. Sie erkennen die teilnehmenden Tankstellen an dem DKV-Logo.

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs

Fahrzeugübernahme:
- Den Fahrzeugschlüssel erhalten Sie an der Infothek zu den bekannten Servicezeiten.
- Bei der Fahrzeugübernahme ist der Zustand des Fahrzeugs auf sichtbare Schäden hin zu prüfen. Festgestellte Mängel oder Schäden sind unverzüglich bei der Infothek zu melden.

Fahrzeugrückgabe:
- Das Dienstfahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt ausreichend betankt (mindestens 80% / vollgetankt) zur Hauptstelle Kaiserstr. 110 zurückzubringen.
- Alle persönlichen Gegenstände sind vollständig zu entfernen.
- Eine abschließende Sichtkontrolle auf Schäden ist durchzuführen und festgestellte Schäden sind unverzüglich zu melden.
- Der Schlüssel ist an der Infothek zurückzugeben. Außerhalb der Servicezeiten können Sie den Schlüssel in den Briefkasten werfen.

Unfall/Panne

Verhalten bei einem Unfall:
Bei einem Unfall ist die allgemeine Vorgehensweise zu beachten:
1. Unfallstelle absichern.
2. Notruf wählen: Schildern Sie die Unfallsituation und ggf. den Zustand der Verletzten so knapp und präzise wie möglich.
3. Ggf. Erste Hilfe leisten.
4. Tauschen Sie die Versicherungsdaten mit den anderen Beteiligten aus (falls es die Situation zulässt).

Verhalten bei einer Panne (Übersicht) (42 KB)

Das Schaubild ist zusammen mit der Versicherungskarte in der Regel im Handschuhfach der Dienstfahrzeuge hinterlegt.

Kontakt

Amt für Personal und Organisation

Hannes Huber
Telefon: 86 - 1139
E-Mail schreiben