Informationen & Formulare
Datenschutz
Ab dem 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) direkt anzuwenden. Das Landesdatenschutzgesetz (LDSG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mussten im Zuge der Anpassung an die DS-GVO komplett neu gefasst werden. Die Datenverarbeitung wird nun auf neue Rechtsgrundlagen gestellt. Ausgangspunkt der datenschutzrechtlichen Prüfung ist immer die DS-GVO selbst, deren Artikel direkt zitiert werden müssen. Ergänzend ist das LDSG (insbesondere §§ 4 ff. LDSG) anzuwenden; wie bereits bislang gelten jedoch vorrangig die fachgesetzliche Regelungen zur Zulässigkeit der Datenverarbeitung (SGB X, BMeldeG etc.); in diesem Fall ist die Datenverarbeitung nicht auf das LDSG zu stützen. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, werden durch die DS-GVO gestärkt und es werden weitreichende Dokumentationspflichten geschaffen. Einen Überblick über die Rechtsänderungen erhalten Sie mit der folgenden Präsentation:
Text des neuen Landesdatenschutzgesetzes vom 12 Juni 2018
Verarbeitungsverzeichnis
Hinweis: Basis-Formulierungen für die technischen und organisatorischen Maßnahmen können bei der EDV erfragt werden. Diese sind im Hinblick auf das jeweilige Verfahren weiter zu detaillieren.
Vorabkontrolle/Datenschutzfolgenabschätzung
Informationen nach Art. 13 und 14 EU-DSGVO




