Hotelliste für Dienstreisen mit Sonderkonditionen
Notwendige Übernachtungen bei Dienstreisen sind vorrangig in einem der Hotels dieser Liste zu buchen. Dies gilt nicht, sofern preisgünstigeren Unterkunftsmöglichkeiten bekannt sind oder zur Verfügung stehen. Bitte weisen Sie bei jeder Buchung unbedingt auf den vereinbarten Sonderpreis für das Land Baden-Württemberg hin, um diesen zu erhalten.
Die Hotelliste für das Jahr 2026 finden Sie ab sofort hier, im Intranet unter dem Pfad: Arbeitsumfeld Informationen & Formulare Reisekosten.
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Bösinger (-1125) oder Herr Feger (-1120) gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Personalservice