Hotelliste für Dienstreisen mit Sonderkonditionen

das Land Baden-Württemberg hat eine aktualisierte Hotelliste 2026 herausgegeben und bietet weiterhin spezielle Sonderkonditionen für dienstliche Übernachtungen.

Notwendige Übernachtungen bei Dienstreisen sind vorrangig in einem der Hotels dieser Liste zu buchen. Dies gilt nicht, sofern preisgünstigeren Unterkunftsmöglichkeiten bekannt sind oder zur Verfügung stehen. Bitte weisen Sie bei jeder Buchung unbedingt auf den vereinbarten Sonderpreis für das Land Baden-Württemberg hin, um diesen zu erhalten.
 
Die Hotelliste für das Jahr 2026 finden Sie ab sofort hier, im Intranet unter dem Pfad: Arbeitsumfeld Informationen & Formulare Reisekosten.
 
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Bösinger (-1125) oder Herr Feger (-1120) gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihr Personalservice