Schutz am Arbeitsplatz
Interne Organisation
Im folgenden finden Sie Informationen zur Organisation des Arbeitsschutzes im Landratsamt Waldshut, zur Betriebsmedizin, der Sicherheitsfachkraft für Arbeitssicherheit, zum Ausschuss für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung (ASA) sowie zur Gefährdungsbeurteilung.
Informationen zur Beschaffung von neuen Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen unter Berücksichtigung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekten nach BetrSichV bzw. TRGS 400
Um den Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe 400 (TRGS 400) nachzukommen, bitten wir vor der Beschaffung von neuen Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen den angefügten „Laufzettel zur Beschaffung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen“ auszufüllen und den darin aufgeführten Stellen zukommen zu lassen.
Erläuterung zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
Die BetrSichV befasst sich mit der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Zu Arbeitsmitteln zählen Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Die Verwendung von Arbeitsmitteln umfasst jegliche Tätigkeit mit diesen. Hierzu gehören insbesondere das Montieren und Installieren, Bedienen, An- oder Abschalten oder Einstellen, Gebrauchen, Betreiben, Instandhalten, Reinigen, Prüfen, Umbauen, Erproben, Demontieren, Transportieren und Überwachen.
Erläuterung zu den Technischen Regeln für Gefahrstoffe 400 (TRGS 400):
Die TRGS 400 beschreibt Vorgehensweisen zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung und bindet deren Vorgaben in den durch das Arbeitsschutzgesetz vorgegebenen Rahmen ein. Sie beschreibt zudem die Verantwortung und Organisation bei der Gefährdungsbeurteilung sowie die gefahrstoffspezifischen Aspekte.
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Hock, Fachkraft für Arbeitssicherheit, (07751 - 86 1130) oder Frau Hartmann (07751 - 86 1127) gerne zur Verfügung.


