Schutz am Arbeitsplatz

Erste Hilfe

Nach den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes und verschiedener Unfallverhütungsvorschriften hat das Landratsamt als Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass nach einem Arbeitsunfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird. Das Landratsamt Waldshut hat deshalb eine Vielzahl an Ersthelfern je Verwaltungsgebäude bzw. Gebäudeteil ausbilden lassen.

Liste der Ersthelfer und Standorte der Verbandskästen

Kontakt

Amt für Personal und Organisation

Mona Hartmann
Telefon: 86 - 1131
E-Mail Schreiben