Personalentwicklung
Beurteilung Beamte
Gemäß § 51 Abs. 1 Landesbeamtengesetz (LBG) sind die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamtinnen und Beamten in regelmäßigen Zeitabständen zu beurteilen. Diese gesetzliche Maßgabe wird im Landratsamt Waldshut seit 2011 auf der Grundlage des eigens hierfür entwickelten PE-Bausteins "Beurteilung von Beamtinnen und Beamten" umgesetzt.
Das im PE-Baustein festgeschriebene Beurteilungssystem wird nicht nur bei der dreijährlichen Regelbeurteilung, sondern auch bei anlassbezogenen Beurteilungen angewendet. Es baut auf zwei Beurteilungsformularen auf, wobei das eine zur Beurteilung von Mitarbeiter/-innen und das andere zur Beurteilung von Führungskräften dient. Hierbei gelten die gleichen Kriterien wie bei der Beurteilung der Beschäftigten.
Die Regelbeurteilung der Beamtinnen und Beamten findet alle drei Jahre statt. Als Beurteilungszeitraum gilt die Zeit zwischen dem 01.07. vor drei Jahren und dem 30.06. des Beurteilungsjahres. In diesem Jahr findet bereits die vierte Beurteilungsrunde statt.
Alle wichtigen Informationen zur Regelbeurteilung sind im folgenden Merkblatt noch einmal dargestellt.


