Qualifizierung
Verwaltungsfachwirt
Aktuelles:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nachfolgend finden Sie eine Übersicht zur anstehenden Änderung des BBiG in Bezug auf die Weiterbildung zum Fachwirt bzw. Fachwirtin.
Mit der Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt ermöglicht das Landratsamt Waldshut seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine persönliche als auch fachliche Weiterentwicklung. Die Fortbildung hat zum Ziel für Führungs- und Steuerungsaufgaben im gehobenen Verwaltungsdienst zu qualifizieren.
Der Fortbildungslehrgang umfasst insgesamt 720 Unterrichtseinheiten und gliedert sich in zwei Teile.
In Teil I werden grundlegende und handlungsspezifische Qualifikationen in den Bereichen Bürgerliches Recht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht, Kommunales Wirtschafts- und Finanzwesen, Kommunalrecht etc. vermittelt und in Teil II die Ausbildereignung sowie zentrale Führungskompetenzen erworben.
Beide Prüfungsbereiche werden sowohl schriftlich als auch praktisch geprüft.
Für die Teilnahme an der Fortbildung müssen die Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Verwaltungsschule erfüllt werden.
Daneben knüpft das Landratsamt die Förderung an folgende Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:
- Für die Fortbildung der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters muss ein dienstliches Interesse vorhanden sein.
- Die Vertretung für den Zeitraum der Fortbildungsmaßnahme muss innerhalb des Amtes sichergestellt sein.
- Das Landratsamt übernimmt die Lehrgangskosten in voller Höhe. Prüfungsgebühren für etwaige Wiederholungsprüfungen sind von den Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmern selbst zu tragen und werden auch nach einem erfolgreichen Abschluss nicht vom Landratsamt Waldshut übernommen.
- Das Landratsamt Waldshut stellt die Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer für die Zeit des Lehrgangs und der schriftlichen und praktischen Prüfungen von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung nach internen Regelungen im Landratsamt unter Fortzahlung des Entgelts (einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge/Arbeitgeberanteile) frei. Für die Prüfungsvorbereitung wird jedoch kein Sonderurlaub gewährt.
- Trennungsgeld und Reisekosten werden für die Lehrgangsteilnahme sowie für die Prüfungen nicht gewährt. Sofern sich die Lehrgangsteilnehmerin bzw. der Lehrgangsteilnehmer für die beiden Zeiträume der Vollzeitlehrgänge in Karlsruhe und Balingen eine Unterkunft mietet, sind die entstehenden Kosten selbst zu tragen.
- Benötigte Gesetzestexte und Arbeitsmaterialien werden von der Lehrgangsteilnehmerin bzw. dem Lehrgangsteilnehmer selbst beschafft und bezahlt.
Nach einer internen Ausschreibung durch das Amt für Personal und Organisation erfolgt die Auswahl in Abstimmung mit den jeweiligen Amtsleitungen und dem Personalrat.
Die aktuellen Ausschreibungsunterlagen finden Sie hier:
Im Anschluss müssen die intern ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der jeweiligen Verwaltungsschule die Zulassung bekommen.

