Informationen zur Mitteilungsverordnung

Die „Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten“ (kurz: Mitteilungsverordnung bzw. MV) regelt, welche steuerrelevanten Sachverhalte den Finanzbehörden mitzuteilen sind. Auch das Landratsamt ist als Behörde in einigen Fällen verpflichtet, Mitteilungen an die Finanzämter zu übersenden.
 
Zu melden sind bestimmte Zahlungen, Verträge, Verwaltungsakte sowie gewerberechtliche Erlaubnisse und Gestattungen.
 
Die hier zur Verfügung gestellten Unterlagen dienen Ihrer Information und zudem als Leitfaden für die Erstellung und Übersendung solcher Mitteilungen.

TypNameDatumGröße
pdf Arbeitshilfe MV ab 2025 (198 KB) 28.07.2025 198 KB
pdf Arbeitshilfe MV bis 31.12.2024 (172 KB) 28.07.2025 172 KB
pdf Ausnahmen von der Mitteilungspflicht (86 KB) 04.08.2025 86 KB
pdf ELSTER Ausfüllhilfe MV (1,3 MB) 20.01.2026 1,3 MB
pdf Prüfschema MV ab 2025 (73 KB) 02.07.2025 73 KB
pdf Prüfschema MV bis 31.12.2024 (23 KB) 02.07.2025 23 KB

Kontakt

Amt für Finanz- und Vermögensverwaltung

Monika Kähli
Telefon: 86 1218

und

Veronika Zölle
Telefon: 86 1219

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