Informationen & Formulare
Dienstreise
Gem. Dienstordnung des Landratsamtes Waldshut dürfen Dienstreisen nur ausgeführt werden, wenn der Reisezweck nicht auf andere Weise preisgünstiger erreicht werden kann. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten.
Dienstreisen bedürfen vor Antritt der schriftlichen Anordnung oder der schriftlichen Genehmigung. Die Genehmigung ist rechtzeitig, in der Regel spätestens 2 Tage vor Antritt, schriftlich zu beantragen. Mehrere Dienstreisen für einen überschaubaren Zeitraum können einheitlich beantragt werden. Über den Antrag entscheidet die/der unmittelbare Vorgesetzte. Dienstreisen von mehr als 3 Tagen genehmigt die zuständige Dezernatsleitung. Die Antragstellung erfolgt über das unten aufgeführte Formular "Antrag Dienstreise". Der Antrag soll bevorzugt digital per E-Mail eingereicht werden. Entsprechende Schaltflächen mit einer direkten Verknüpfung zu Outlook sind im Antragsformular enthalten. Wird der Antrag von der dienstlichen Mailadresse verschickt, so kann auf eine Unterschrift verzichtet werden. Anträge, die in Papierform eingereicht werden sind zu unterschreiben.
Dienstreisen innerhalb Baden-Württembergs sowie in die Schweiz werden entsprechend der obigen Regelungen mündlich genehmigt.
Dienstreisen gelten bei Gefahr im Verzug (z.B. Ölunfall) als genehmigt.
Dienstreisen sind nach dem Landesreisekostengesetz durchzuführen und abzurechnen. Die Genehmigung der Dienstreise muss der Reisekostenabrechnung nicht beigefügt werden. Die Genehmigung der abgerechneten Dienstreisen werden durch Unterschrift der direkten Führungskraft bereits bestätigt.
Infoschreiben zum Thema Trennungsgeld und Fahrtkosten für Auszubildende
Die beiden Infoschreiben informieren Auszubildende über die Erstattung von Fahrtkosten zur Berufsschule sowie über das Trennungsgeld bei auswärtiger Unterbringung. Erläutert werden Voraussetzungen, Höchstbeträge, notwendige Nachweise (z. B. Mietvertrag) und das Vorgehen bei der Antragstellung. Ansprechpartnerinnen und weitere Details sind in den jeweiligen Schreiben aufgeführt.
