Schadenmeldungen

Eigenschadenversicherung

Im Rahmen der Eigenschadenversicherung besteht Versicherungsschutz für Vermögensschäden, die dem Landratsamt unmittelbar durch Vertrauenspersonen oder durch gegen Vertrauenspersonen begangene Handlungen zugefügt (Eigenschäden) werden.  Dies sind u.a. fahrlässige Dienstpflichtverletzungen in Ausübung der dienstlichen Verrichtung, vorsätzliche Dienstpflichtverletzungen, insbes. Treuebruch (Unterschlagung, Untreue, Betrug, Diebstahl), Ereignisse, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eintreten (z.B. Raub, Erpressung, Betrug auf Transportweg) sowie das Verlieren von anvertrautem Geld, Geldeswert, geldwerten Zeichen und Wertpapieren. 

Zur Schadenmeldung bitten wir Sie um einen Vermerk mit folgenden Angaben: Ausführlicher Sachverhalt bzw. Schadenverursachungs-Schilderung, Schadenverursachungs-Zeitpunkt oder -Zeitraum sowie die Höhe des Vermögensschadens (inkl. nachvollziehbarer Berechnung).

Kontakt

Amt für Personal und Organisation

Hannes Probst
Telefon: 86 - 1139
E-Mail schreiben